Konditionen
Abrechnung über die Grundversicherung
Seit dem 01.07.2022 wird die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet (siehe Medienmitteilung BAG zum Anordnungsmodell). Sie benötigen hierfür eine Anordnung von einer anordnungsberechtigten ärztlichen Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin oder Kinderarzt/Kinderärztin), unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell.
Abrechnung über die Zusatzversicherung
Die meisten Kassen akzeptieren die Abrechnung via Zusatzversicherung seit dem 01.01.2023 nicht mehr, wenn die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut über eine ZSR-Nummer verfügt und so berechtigt ist, über die Grundversicherung abzurechen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob ab dem 01.01.2023 weiterhin eine Kostenübernahme über die Zusatzversicherung möglich ist.
Abrechnung als Selbstzahler:in
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dann auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt.
Psychologische Beratung/Coaching sind weder von der Grundversicherung noch der Zusatzversicherung gedeckt und die Kosten müssen selbst getragen werden.
Absagen
Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin (Werktage) ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir andernfalls die ausgefallene Sitzung mit CHF 100.- in Rechnung stellen müssen. Dies gilt auch bei Absage wegen Krankheit oder sonstigen triftigen Gründen.
Schweigepflicht
Wir unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht und behandeln alle Informationen selbstverständlich vertraulich.