Konditionen

Abrechnung über die Grundversicherung

Seit dem 01.07.2022 wird die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet (siehe Medienmitteilung BAG zum Anordnungsmodell). Sie benötigen hierfür eine Anordnung von einer anordnungsberechtigten ärztlichen Fachperson (Hausarzt/Hausärztin, Psychiater/Psychiaterin oder Kinderarzt/Kinderärztin), unabhängig von Ihrem Versicherungsmodell.

Die Anordnung ist für 15 Sitzungen gültig, eine anschliessende Verlängerung ermöglicht weitere 15 Sitzungen. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater/eine Psychiaterin notwendig. Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt/Fachärztin anordnen und beinhaltet maximal 10 Sitzungen.

Die psychologische Psychotherapie wird über einen kantonalen Tarif geregelt. Aktuell (Übergangstarif) beträgt dieser CHF 154.80.- für eine 60-minütige Therapiesitzung. Dazu kommt jeweils noch eine Vor- und Nachbereitungszeit von maximal 15 Minuten. Ihre Grundversicherung übernimmt die Therapiekosten, Sie müssen nur einen Selbstbehalt von 10% bezahlen.

Abrechnung über die Zusatzversicherung

Die meisten Kassen akzeptieren die Abrechnung via Zusatzversicherung seit dem 01.01.2023 nicht mehr, wenn die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut über eine ZSR-Nummer verfügt und so berechtigt ist, über die Grundversicherung abzurechen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob ab dem 01.01.2023 weiterhin eine Kostenübernahme über die Zusatzversicherung möglich ist.

Ebenso gibt es Kassen, welche eine Überweisung durch die Hausärztin/den Hausarzt verlangen. Die Konditionen variieren hier von Krankenkasse zu Krankenkasse stark. Auf https://app.aepsy.com/the-swiss-insurance-check kann geprüft werden, wie hoch die Kostenbeteiligung pro Sitzung und jährlicher Maximalbetrag je nach Versicherungsmodell ist. 

Abrechnung als Selbstzahler:in

Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Ihre Daten werden dann auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt.

Psychologische Beratung/Coaching sind weder von der Grundversicherung noch der Zusatzversicherung gedeckt und die Kosten müssen selbst getragen werden.

Absagen

Falls Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin (Werktage) ab. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir andernfalls die ausgefallene Sitzung mit CHF 100.- in Rechnung stellen müssen. Dies gilt auch bei Absage wegen Krankheit oder sonstigen triftigen Gründen.

Schweigepflicht

Wir unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht und behandeln alle Informationen selbstverständlich vertraulich.